Geschändete Mahnmale – es gibt solche und solche

Feli­ci­tas Küb­le hat heu­te auf ihrem Blog „Christ­li­ches Forum“ auf die Schän­dung eines Denk­mals für Hei­mat­ver­trie­be­ne in Müns­ter hin­ge­wie­sen. Wenn der CDU-Rats­herr Ste­fan Leschni­ok das als eine „wider­li­che Ver­höh­nung und unmensch­li­che Ver­ach­tung der Opfer und ihrer Ange­hö­ri­gen“ bezeich­net, hat er völ­lig recht. 

Aller­dings ist das nicht das ein­zi­ge Mahn­mal, das in den letz­ten Mona­ten geschän­det wur­de. Eine kur­ze Suche per Goog­le lie­fert u.a. fol­gen­de Ergebnisse:

  • Das Denk­mal für die im Natio­nal­so­zia­lis­mus ver­folg­ten Homo­se­xu­el­len in Ber­lin-Tier­gar­ten wur­de am 09.06., 30.06., 04.09., 18.08. und 09.09.2019 geschändet.
  • Am 03.10.2019 wur­de in Zwi­ckau das Mahn­mal für die Opfer der rechts­ex­tre­men Ter­ror­zel­le NSU beschädigt.
  • Am 19.11.2019 wur­de in Mün­chen-Schwa­bing ein Monu­ment zum Geden­ken an die Depor­ta­ti­on der Jüdin­nen und Juden beschädigt.
  • Am 28.01.2020 wur­de in Siers­dorf ein Mahn­mal für sechs von den Nazis ermor­de­te Juden zerstört.
  • Am 07.03.2020 wur­de in Nürn­berg eine Gedenk­ta­fel für den vom NSU ermor­de­ten tür­ki­schen Blu­men­händ­ler Enver Sim­sek zerstört.
  • Am 16.03.2020 wur­de in Mün­chen ein Mahn­mal zer­stört, das an die neun Men­schen erin­nert, die 2016 vom rechts­ex­tre­men David S. erschos­se­nen wurden.
  • Am 24.03.2020 wur­de in Hers­bruck ein Mahn­mal für Holo­caust-Opfer beschädigt.
  • Am 28.04.2020 wur­de eine Gedenk­ta­fel in Ber­lin zur Ehrung zwei­er Wed­din­ger Wider­stands­kämp­fer gegen den Natio­nal­so­zia­lis­mus geschändet.

Kei­nes die­ser Ereig­nis­se der letz­ten Mona­te hat Feli­zi­tas Küb­le in ihrem Blog erwähnt. Man kann natür­lich nicht erwar­ten, dass jeder Anschlag auf Gedenk­stät­ten für von Nazi oder Neo­na­zis ermor­de­te Homo­se­xu­el­le, Jüdin­nen und Juden, Tür­ken und Wider­stands­käm­per in ihrem Blog erwähnt wird. 

Beru­hi­gend, dass die „wider­li­che Ver­höh­nung und unmensch­li­che Ver­ach­tung der Opfer und ihrer Ange­hö­ri­gen“ immer­hin dann einen Bei­trag wert ist, wenn es sich bei den Opfern um deut­sche Hei­mat­ver­trie­be­ne handelt.

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