Ein­lei­tung · Teil 1 · Teil 2 · Teil 3 · Teil 4

Wie ist das Papsttum entstanden?

53. Das Papsttum hat sich im Laufe vieler Jahrhunderte entwickelt.

Die römisch-katho­li­sche Kir­che betrach­tet sich mit der Urkir­che in unun­ter­bro­che­ner Kon­ti­nui­tät ste­hend [70]. Das ist nicht rich­tig. Kir­che und Papst­tum haben sich über meh­re­re Jahr­hun­der­te ent­wi­ckelt; sie haben sich in die­ser Zeit fun­da­men­tal verändert:

54. Die frühkirchlichen Gemeinden wurden durch Älteste geleitet.

Die Begrif­fe Ältes­ter (pres­by­te­ros), Bischof (epi­sko­pos) und Dia­kon (dia­ko­nos = Die­ner) bezeich­nen im Neu­en Tes­ta­ment eine Füh­rungs­funk­ti­on in der loka­len Gemein­de; sie wer­den ohne Rang­un­ter­schied und unein­heit­lich ver­wen­det. Die Kom­pe­ten­zen, Auf­ga­ben und das Ein­set­zungs­ver­fah­ren (Wei­he) sind noch nicht festgelegt.

Erst im zwei­ten Jahr­hun­dert wird die kol­le­gia­le Lei­tung durch Gemein­de­äl­tes­te all­mäh­lich durch eine Bischofs­kir­che mit einem Bischof an der Spit­ze abgelöst.

55. Die Kirche teilt sich in fünf gleichberechtigte Patriarchate auf.

In der Früh­zeit der Kir­che bil­de­ten sich, der römi­schen Ver­wal­tungs­struk­tur ent­spre­chend, fünf Patri­ar­cha­te her­aus. Das römi­sche Patri­ar­chat deck­te dabei das gesam­te Gebiet des West­rö­mi­schen Rei­ches ab.

Die frü­he Kir­che hat dem Patri­ar­chat von Rom gegen­über den ande­ren Patri­ar­cha­ten ein Ehren­pri­mat oder „Pri­mat der Lie­be“ zuge­stan­den – eine Ehren­stel­lung im Sin­ne eines Pri­mus inter Pares („Ers­ter unter Glei­chen“), die aber weder einen qua­li­ta­tiv höhe­ren Rang umfass­te noch das Recht, unge­fragt in die inne­ren Ange­le­gen­hei­ten ande­rer Patri­ar­cha­te einzugreifen.

56. Die „Petrusverheißung“ spielt über Jahrhunderte keine Rolle.

Die Petrus­ver­hei­ßung (Mt 16,18) wird in der gan­zen christ­li­chen Lite­ra­tur der ers­ten Jahr­hun­der­te nur ein­mal zitiert: bei Ter­tul­li­an [71], der die Stel­le aber nur auf Petrus, nicht auf Rom bezieht. [72]

Als domi­nie­ren­de Zen­tral­idee der kirch­li­chen Stel­lung Roms wird die Petrus­ver­hei­ßung erst seit dem Ende des 4. Jahr­hun­derts genannt. [73]

57. Das Konzil von Nicäa lehnt eine Vorrangstellung des Bischofs von Rom ab.

Das vom römi­schen Kai­ser Kon­stan­tin [74] ein­be­ru­fe­ne Kon­zil von Nicäa (325) beschließt die soge­nann­te „Metro­po­li­tan­ver­fas­sung“, die den Bischö­fen von Alex­an­dria, Rom, Antio­chi­en und den ande­ren Exar­chien aus­drück­lich ihre Vor­rech­te garantiert:

Die alte Sit­te soll in Ägyp­ten, Liby­en und Pen­ta­po­lis Bestand hal­ten, dass der Bischof von Alex­an­dria über dies alles die Ober­ge­walt inne hat, da auch dem Bischof von Rom dies zukommt. Auf glei­che Wei­se sol­len sowohl der Kir­che von Antio­chi­en als auch den ande­ren Exar­chien den Kir­chen ihre Vor­rech­te gewahrt blei­ben. [75]  

58. Die „Konstantinische Schenkung“ ist eine Fälschung der Kirche.

Bei der Kon­stan­ti­ni­schen Schen­kung (Con­sti­tu­tum Con­stan­ti­ni oder Dona­tio Con­stan­ti­ni) han­delt es sich um eine Urkun­de, die angeb­lich um 315/317 vom römi­schen Kai­ser Kon­stan­tin I. († 337) aus­ge­stellt wurde.

[Dar­in] habe Kon­stan­tin dem römi­schen Bischof den Vor­rang über alle ande­ren Kir­chen, d.h. über die Patri­ar­cha­te von Kon­stan­ti­no­pel, Antio­chia, Alex­an­dria und Jeru­sa­lem ver­lie­hen. Außer­dem bekam der Papst die kai­ser­li­chen Insi­gni­en und Vor­rech­te ver­lie­hen (das Dia­dem, den Pur­pur­man­tel, das Zep­ter und das Pro­zes­si­ons­recht). Schließ­lich wur­de ihm auch die Herr­schaft über ganz Ita­li­en und den gesam­ten Wes­ten über­las­sen. Kon­stan­tin über­lässt ihm auch den Late­r­an­pa­last und leis­tet als Zei­chen der Unter­wür­fig­keit den Stra­tor­dienst, d.h. den ritu­el­len Dienst eines Stall­knechts, indem er das päpst­li­che Pferd führt. Er ver­legt sei­nen Regie­rungs­sitz von Rom nach Kon­stan­ti­no­pel, und Sil­ves­ter tritt die Herr­schaft über den gesam­ten Wes­ten, das Abend­land an. 
Das gefälsch­te Doku­ment begrün­det somit den Anspruch der römi­schen Kir­che auf Län­de­rei­en und die Wei­sungs­be­fug­nis über alle ande­ren Orts­kir­chen und ver­leiht dem Papst einen Rang, der dem kai­ser­li­chen ver­gleich­bar ist. [76]

Die wohl größ­te Rol­le in der Kir­chen­ge­schich­te spiel­te das Doku­ment beim Streit zwi­schen der West- und Ost­kir­che Mit­te des 11. Jahr­hun­derts. Der Ver­tre­ter der römi­schen Kir­che nutz­te das Con­sti­tu­tum, um das Patri­ar­chat Rom auf- und Kon­stan­ti­no­pel abzu­wer­ten. Der Streit – bei dem es ursprüng­lich nur um lit­ur­gi­sche Fra­gen ging – eska­lier­te immer wei­ter und führ­te schließ­lich zum bis heu­te andau­ern­den Schis­ma (1054). Im 15. Jahr­hun­dert wie­sen Gelehr­te nach, dass es sich bei dem Doku­ment um eine Fäl­schung aus dem 8. oder 9. Jahr­hun­dert handelt.

Seit dem frü­hen 17. Jahr­hun­dert ver­trat die katho­li­sche Kir­che die Auf­fas­sung, die Urkun­de sei zwar gefälscht, doch habe es wirk­lich eine Schen­kung Kon­stan­tins gege­ben, und die Fäl­schung sei von den Grie­chen began­gen wor­den, also nicht im Dienst des Papst­tums. Erst im 19. Jahr­hun­dert hat der katho­li­sche Gelehr­te Ignaz Döl­lin­ger nach­ge­wie­sen, dass die Behaup­tung eines grie­chi­schen Ursprungs und nach­träg­li­cher Über­set­zung ins Latei­ni­sche halt­los ist. Der Vati­kan hat im sel­ben Jahr­hun­dert die Fäl­schung ein­ge­stan­den. [77]

59. Die nordafrikanische Kirche behielt ihre eigene Jurisdiktion.

Zosi­mus (Bischof von Rom 417–418) und Coeles­tin I. (Bischof von Rom 422–432) hat­ten Schwie­rig­kei­ten mit der nord­afri­ka­ni­schen Kir­che, die Ent­schei­dun­gen der römi­schen Kir­che nicht aner­ken­nen woll­te. (Es ging haupt­säch­lich um die Abset­zung des Pres­by­ters Apia­ri­us und die Ver­ur­tei­lung des Pela­gi­us.) Coeles­tin ver­such­te, das Appel­la­ti­ons­recht afri­ka­ni­scher Kle­ri­ker durch­zu­set­zen, d.h. Rom soll­te Beru­fungs­in­stanz für cau­sae maio­res sein. Die nord­afri­ka­ni­sche Kir­che beharr­te jedoch in bei­den Fäl­len auf der eige­nen Jurisdiktion.

Erst mit der Erobe­rung der römi­schen Pro­vinz Afri­ca durch die Van­da­len im Jahr 429 ende­te die­se Selbständigkeit.

60. Der Hl. Augustinus weiß nichts von einem Jurisdiktionsprimat Roms.

Boni­fa­ti­us I. (Bischof von Rom 418–422) ver­bot Mit­glie­dern ande­rer Patri­ar­cha­te wei­te­re Appel­la­tio­nen, wenn Rom eine Ent­schei­dung getrof­fen hat (sie­he Nr. 59). Er nann­te Rom apos­to­li­cum cul­men („apos­to­li­sche Spit­ze“). Hin­ge­gen war für sei­nen Zeit­ge­nos­sen, den in Nord­afri­ka [78] leben­den Kir­chen­leh­rer Augus­ti­nus (354–430), eben­so wie für die übri­ge dama­li­ge (nicht­rö­mi­sche) Kir­che, das Kon­zil die höchs­te Instanz.

61. Das Konzil von Chalcedon gewährt Rom nur einen „Ehrenvorrang“

Das Kon­zil von Chal­ce­don (Vier­tes Öku­me­ni­sches Kon­zil, 451) teil­te die Kir­che in fünf Patri­ar­cha­te auf: Rom und Kon­stan­ti­no­pel [79] gleich­be­rech­tigt mit einem gewis­sen Vor­rang vor Alex­an­dri­en, Antio­chi­en und Jeru­sa­lem:

Dem Sitz des Alten Rom gaben die Väter gebüh­ren­der­wei­se den Vor­rang, da es die Kai­ser­stadt war. Die­sem Impuls fol­gend, ver­lie­hen die 150 gott­ge­fäl­li­gen Bischö­fe auch dem hoch­hei­li­gen Sitz von Neu-Rom [Kon­stan­ti­no­pel] den glei­chen Vor­rang, da sie in rech­ter Wei­se fol­ger­ten, dass die Stadt, wel­che die Ehre erhielt, Stadt des Kai­sers und der Regie­rung zu sein, und die glei­chen Vor­zü­ge besitzt wie das Alte Rom, auch in kirch­li­chen Ange­le­gen­hei­ten gleich jenem erhöht wor­den sei und nach ihm der zwei­te [Sitz] sei. [80]

Der Pri­mat des Römi­schen Bischofs wur­de also nicht von der Suk­zes­si­on die­ses Bischofs vom Apos­tel Petrus her ver­stan­den, son­dern auf Grund der poli­ti­schen Bedeu­tung Roms als Haupt­stadt des Rei­ches. Eben­so ergab sich die Vor­rang­stel­lung des Sit­zes von Kon­stan­ti­no­pel nicht aus sei­nem Alter (die Sit­ze von Jeru­sa­lem, Alex­an­dri­en und Antio­chi­en waren älter) und nicht aus irgend­wel­chen ande­ren kirch­li­chen Begrün­dun­gen, son­dern ein­zig aus der poli­ti­schen Bedeu­tung Kon­stan­ti­no­pels als „Stadt des Kai­sers und der Regie­rung“. [81]

62. Der Begriff papa („Papst“) wird erst von Gregor I. offiziell eingeführt.

Der Titel „Papst“ (vom latei­ni­schen papa = Vater) war ursprüng­lich eine all­ge­mei­ne Ehren­be­zeich­nung für Kir­chen­män­ner und Patri­ar­chen. Siri­ci­us († 399) war der ers­te Bischof von Rom, der den Titel „Papst“ als Eigen­ti­tel führ­te. Aber erst Gre­gor der Gro­ße (Bischof von Rom 590–604) schrieb den Begriff „Papst“ als aus­schließ­li­che Amts­be­zeich­nung für den Bischof von Rom gesetz­lich fest. [82]

63. Noch 879 gilt die Jurisdiktion des Papstes nur für den Westen.

Beim gesamt­kirch­li­chen Kon­zil von 879 in Kon­stan­ti­no­pel wird bestä­tigt, dass die Juris­dik­ti­on für die gesam­te West­kir­che (die römi­sche Kir­che) gilt – für die übri­gen Patri­ar­cha­te wird sie klar abge­lehnt. Dort hat der Bischof von Rom wei­ter­hin nur das „Ehren­pri­mat“.

Wie sieht die Kirche heute aus?

64. Die katholische Kirche ist nicht die eine Kirche, als die sie sich darstellt.

Inner­halb der West­kir­che stellt sich die katho­li­sche Kir­che stellt sich oft als die eine „Mut­ter­kir­che“ dar. Die­ser Ein­druck täuscht. Sie besteht aus sehr vie­len Teil­kir­chen, die ganz unter­schied­li­che Riten, Ämter und Struk­tu­ren haben.

65. Wenn von „katholisch“ die Rede ist, ist meistens „lateinisch“ gemeint.

Im west­li­chen Sprach­ge­brauch wird fast immer der Begriff „katho­li­sche Kir­che“ oder „römisch-katho­li­sche Kir­che“ ver­wen­det, wenn eigent­lich „latei­ni­sche Kir­che“ (genau­er: „katho­li­sche Kir­che im latei­ni­schen Ritus“) oder „römi­sche Kir­che“ gemeint ist. [83] Denn zur (römisch-)katholischen Kir­che gehö­ren auch die der Ost­kir­che ent­stam­men­den unier­ten Kirchen.

Vie­les von dem, was gemein­hin als ‚typisch katho­lisch‘ ange­se­hen wird, so der pries­ter­li­che Zöli­bat, die direk­te Ernen­nung von Bischö­fen durch den Papst und zahl­rei­che Eigen­hei­ten der Lit­ur­gie und des Kir­chen­rechts, trifft in Wirk­lich­keit nur auf die latei­ni­sche Kir­che zu. Die meis­ten katho­li­schen Teil­kir­chen öst­li­cher Prä­gung erlau­ben dage­gen bei­spiels­wei­se die Wei­he ver­hei­ra­te­ter Män­ner zu Pries­tern, wäh­len in vie­len Fäl­len ihre eige­nen Bischö­fe, die vom Papst nur bestä­tigt wer­den, und leh­nen sich in ihrem kirch­li­chen und lit­ur­gi­schen Leben auch sonst eng an die Tra­di­ti­on ihrer ortho­do­xen Her­kunfts­kir­chen an. [84]

Auch der Codex Iuris Cano­ni­ci (Codex des kano­ni­schen Rech­tes, das Gesetz­buch der katho­li­schen Kir­che) gilt nur für die latei­ni­sche Kirche.

Sie ent­wi­ckel­te sich aus dem Patri­ar­chat von Rom (sie­he Nr. 55) und stellt nur eine Teil­kir­che inner­halb der Gesamt­kir­che dar. Sie wird auch West­kir­che genannt, weil es im Ursprung das gesam­te Gebiet des West­rö­mi­schen Reichs abdeck­te. Die Ost­kir­che ent­wi­ckel­te sich aus dem Patri­ar­chat von Kon­stan­ti­no­pel. Die Patri­ar­cha­te von Alex­an­dri­en, Antio­chi­en und Jeru­sa­lem ver­lo­ren spä­ter an Bedeu­tung; die aus ihr her­vor­ge­gan­ge­nen Kir­chen wer­den heu­te zur Ost­kir­che gezählt.

Ost- und West­kir­che trenn­ten sich 1054 (Mor­gen­län­di­sches Schis­ma) [85]. Von fast allen ost­kirch­li­chen Patri­ar­cha­ten gibt es „unier­te“ Zwei­ge; die sich im Lau­fe der Geschich­te von ihrer Mut­ter­kir­che gelöst und wie­der an Rom ange­nä­hert haben. Sie erken­nen den Papst als Ober­haupt der Welt­kir­che an, fei­ern aber den Got­tes­dienst nach eige­nen Riten und ste­hen in ihrer Tra­di­ti­on und Hier­ar­chie den ortho­do­xen Mut­ter­kir­chen nahe.

Fol­gen­de Kir­chen gehö­ren – wie die latei­ni­sche Kir­che – zur katho­li­schen Weltkirche:

Unierte Kirchen

im Byzan­ti­ni­schen Ritus:

  • Apos­to­li­sche Admi­nis­tra­tur für Südalbanien
  • Bul­ga­risch-Katho­li­sche Kirche
  • Geor­gisch-Katho­li­sche Kirche
  • Grie­chisch-Katho­li­sche Kirche
  • Italo-alba­ni­sche Kirche
  • Grie­chisch-Katho­li­sche Diö­ze­se in Kroatien
  • Apos­to­li­sches Exar­chat von Serbien-Montenegro
  • Apos­to­li­sches Exar­chat von Mazedonien
  • Mel­ki­ti­sche Grie­chisch-Katho­li­sche Kirche
  • Rumä­ni­sche Grie­chisch-Katho­li­sche Kirche
  • Ruthe­ni­sche Grie­chisch-Katho­li­sche Kirche
  • Grie­chisch-Katho­li­sche Kir­che in der Slowakei
  • Apos­to­li­sches Exar­chat in der Tsche­chi­schen Republik
  • Ukrai­ni­sche Grie­chisch-Katho­li­sche Kirche
  • Unga­ri­sche Grie­chisch-Katho­li­sche Kirche
  • Unier­te Katho­li­ken in Weißrussland
  • Unier­te Katho­li­ken in Russland
  • Kasa­chi­sche Grie­chisch-Katho­li­sche Kirche

im Alex­an­dri­ni­schen Ritus:

  • Äthio­pisch-Katho­li­sche Kirche
  • Kop­tisch-Katho­li­sche Kirche

im Westsyrischen/Antiochenischen Ritus:

  • Maro­ni­ten
  • Syrisch-Katho­li­sche Kirche
  • Syro-Mal­an­ka­ra Katho­li­sche Kir­che (Tho­mas­chris­ten)

im Ostsyrischen/Chaldäischen Ritus:

  • Chaldä­isch-Katho­li­sche Kirche
  • Syro-Mala­ba­ri­sche Kirche

im Arme­ni­schen Ritus:

  • Arme­nisch-Katho­li­sche Kirche

Die ortho­do­xen Kir­chen betrach­ten sich eben­falls als die ursprüng­li­che christ­li­che Kir­che, von der sich alle übri­gen Kir­chen im Lau­fe der Geschich­te abge­spal­ten bzw. ent­fernt haben. Anders als die unier­ten Kir­chen erken­nen sie den Papst als Ober­haupt nicht an:

Orthodoxe Kirchen

Alt­kirch­li­che Patriarchate:

  • Öku­me­ni­sches Patri­ar­chat von Konstantinopel
  • Patri­ar­chat von Alex­an­dria und ganz Afrika
  • Patri­ar­chat von Antiochia
  • Patri­ar­chat von Jerusalem

Patri­ar­cha­te der nach­kai­ser­li­chen Zeit:

  • Patri­ar­chat von Georgien
  • Patri­ar­chat von Bulgarien
  • Patri­ar­chat von Mos­kau und ganz Russland
  • Patri­ar­chat von Serbien
  • Patri­ar­chat von Rumänien

wei­te­re auto­ke­pha­le (eigen­stän­di­ge) Kirchen:

  • Auto­ke­pha­les Ortho­do­xes Erz­bis­tum von Zypern
  • Auto­ke­pha­les Ortho­do­xes Erz­bis­tum von Griechenland
  • Auto­ke­pha­les Ortho­do­xes Erz­bis­tum von Polen
  • Auto­ke­pha­les Ortho­do­xes Erz­bis­tum von Albanien
  • Auto­ke­pha­les Ortho­do­xes Erz­bis­tum Tsche­chi­ens und der Slowakei
  • Ortho­do­xe Kir­che in Amerika

wei­te­re auto­no­me Kir­chen (hier nicht aufgeführt)

Altorientalische Kirchen

Ori­en­ta­lisch-ortho­do­xe (mono­phy­si­ti­sche) Kirchen:

  • Äthio­pisch-Ortho­do­xe Tewahedo-Kirche
  • Arme­ni­sche Apos­to­li­sche Kirche
  • Eri­tre­isch-Ortho­do­xe Tewahedo-Kirche
  • Kop­ti­sche Kirche
  • Mal­an­ka­ra Ortho­dox-Syri­sche Kirche
  • Syrisch-Ortho­do­xe Kir­che von Antiochien
  • Assy­ri­sche Kir­che des Ostens

Nicht zur Welt­kir­che gehö­ren – nach der Mei­nung des Vati­kans – die „kirch­li­chen Gemein­schaf­ten“, die aus der Refor­ma­ti­on des 16. Jahr­hun­derts her­vor­ge­gan­gen sind:

Die genann­ten kirch­li­chen Gemein­schaf­ten, die vor allem wegen des Feh­lens des sakra­men­ta­len Pries­ter­tums die ursprüng­li­che und voll­stän­di­ge Wirk­lich­keit des eucha­ris­ti­schen Mys­te­ri­ums nicht bewahrt haben, kön­nen nach katho­li­scher Leh­re nicht ‚Kir­chen‘ im eigent­li­chen Sinn genannt wer­den. [86]

66. Auch die römische Kirche ist keine einheitliche Gemeinschaft.

Nicht ein­mal die römi­sche oder latei­ni­sche Kir­che ist ein so ein­heit­li­ches Gebil­de, wie sie sich – im Gegen­satz zu den vie­len pro­tes­tan­ti­schen Kir­chen – selbst immer wie­der dar­stellt. Zu ihr gehö­ren Tra­di­tio­na­lis­ten wie die Ver­ei­ni­gun­gen „Una voce“ und „Pro Sanc­ta Eccle­sia“, Reform­be­we­gun­gen wie „Wir sind Kir­che“, die Frie­dens­be­we­gung „Pax Chris­ti“, der Katho­li­sche Arbei­ter­ver­ein und der Bund Katho­li­scher Unter­neh­mer, Arbei­ter­pries­ter, Cha­ris­ma­ti­ker, Schwei­ge­or­den, Anhän­ger der Befrei­ungs­theo­lo­gie usw., die inhalt­lich nicht weni­ger von­ein­an­der ent­fernt sind als die evan­ge­li­schen Kir­chen untereinander.

Und theo­lo­gisch trennt die römi­sche und die luthe­ri­sche Kir­che weit weni­ger als zum Bei­spiel „Una voce“ und „Wir sind Kirche“.

67. Die Größe der römischen Kirche gibt ihr keine Vorrangstellung.

Die römi­sche oder latei­ni­sche Kir­che hat welt­weit die meis­ten Mit­glie­der. Das gibt ihr aber kei­nen höhe­ren Rang. Sie ist nicht die größ­te Kir­che gewor­den, weil sie den „rich­ti­ge­ren“ Glau­ben lehrt oder weil ihr Ober­haupt in der Nach­fol­ge Petri steht; sie ist vor allem des­we­gen so groß gewor­den, weil die (katho­li­schen) Macht­ha­ber Spa­ni­ens und Por­tu­gals den neu ent­deck­ten Kon­ti­nent Ame­ri­ka annek­tier­ten und ihre Bewoh­ner – mit Segen und Unter­stüt­zung der Kir­che – gewalt­sam missionierten.

Hät­ten die Län­der der Ost­kir­che in frü­he­ren Jahr­hun­der­ten auf ähn­li­che Wei­se kolo­nia­li­siert und mis­sio­niert, sähe die kon­fes­sio­nel­le Welt­kar­te heu­te sicher anders aus.

68. Die Päpste sorgten auf fragwürdige Weise für die Einheit der Kirche.

Der Kate­chis­mus betont die Bedeu­tung des Petru­s­am­tes und des Paps­tes für die Ein­heit der Kir­che [87]. In den ers­ten Jahr­hun­der­ten sorg­ten die Bischö­fe von Rom und spä­ter die Päps­te für die Ein­heit, indem sie die­je­ni­gen, die eine abwei­chen­de Leh­re ver­tra­ten, aus der Kir­che aus­schlos­sen. [88]

Zu den ver­ur­teil­ten Leh­ren gehö­ren zum Bei­spiel Aria­nis­mus, Mar­kio­nis­mus, Mon­ta­nis­mus, Manich­äis­mus, Adop­tio­nis­mus, Apol­li­na­ria­nis­mus, Moda­lis­mus, Mono­phy­si­tis­mus, Nes­to­ria­nis­mus, Dona­tis­mus und Pela­gia­nis­mus; in spä­te­rer Zeit: Pro­tes­tan­tis­mus, Jan­se­nis­mus, Gal­li­ka­nis­mus, und Sozi­nia­nis­mus. Dabei waren die Anhän­ger die­ser Leh­ren durch­aus nicht immer unbe­deu­ten­de Rand­grup­pen. So hat­ten zum Bei­spiel die Aria­ner Mit­te des 4. Jahr­hun­derts die poli­ti­sche und reli­giö­se Vor­macht­stel­lung, die erst mit dem Ers­ten Kon­zil von Nicäa endete.

Spä­ter ver­schärf­ten die Päps­te den Kampf um die Ein­heit im Glau­ben durch Fol­ter und Hin­rich­tun­gen. Zu den Opfern gehö­ren zum Bei­spiel Amal­ri­ka­ner, Apos­tel­brü­der, Begi­nen und Begar­den, Brü­der und Schwes­tern des frei­en Geis­tes, Fla­gel­lan­ten, Fra­ti­cel­len, Hus­si­ten, Joa­ch­imi­ten, Katha­rer (Albi­gen­ser), Lol­lar­den, Pro­tes­tan­ten, Wal­den­ser und Wiedertäufer.

69. Manche Maßnahmen für die Einheit der Kirche bewirken das Gegenteil.

Auch heu­te sor­gen man­che Ent­schei­dun­gen des Paps­tes nicht für die Ein­heit, son­dern für das Gegen­teil: Als der Papst am 21. Janu­ar 2009 die Exkom­mu­ni­ka­ti­on der vier Bischö­fe der Pius­bru­der­schaft auf­hob, ging es ihm aus­drück­lich um die Ein­heit der Kirche:

Bene­dikt XVI. sieht es mit Recht als sei­ne Pflicht an, für die Ein­heit der Kir­che ein­zu­tre­ten. Nur das steht hin­ter sei­nen Bemü­hun­gen, eine Grup­pe von Katho­li­ken, die sich von der Kir­che getrennt hat, wie­der ins Boot zu holen. [89]

In der Fol­ge stieg die Zahl der Kir­chen­aus­trit­te rapi­de an. Spit­zen­rei­ter war das Bis­tum Regens­burg: Dort ver­dop­pel­te sich die Zahl im Janu­ar und Febru­ar 2009 im Ver­gleich zum Vor­jahr. [90]

Ande­rer­seits grenzt der Papst gan­ze Grup­pen enga­gier­ter Katho­li­ken aus: der von katho­li­schen Chris­ten gegrün­de­te Ver­ein Donum vitae [91] sei „eine Ver­ei­ni­gung außer­halb der katho­li­schen Kir­che“; kirch­li­chen Funk­ti­ons­trä­gern (ein­schließ­lich Lai­en, zum Bei­spiel in Kir­chen­vor­stän­den und Pfarr­ge­mein­de­rä­ten) wur­de die Mit­ar­beit in die­sem Ver­ein ver­bo­ten [92]; die Bischö­fe wur­den auf­ge­for­dert, dar­auf hin­zu­wir­ken, dass mög­lichst kein Gläu­bi­ger mehr die Hilfs­or­ga­ni­sa­ti­on unter­stützt. [93]

Und das Obers­te Gericht des Vati­kans hat klar gestellt, dass Bischö­fe das Recht haben, akti­ve Mit­ar­bei­ter der Ver­ei­ni­gung Wir sind Kir­che [94] aus kirch­li­chen Gre­mi­en aus­zu­schlie­ßen. In dem Dekret heißt es, dass der­je­ni­ge, der sich den öffent­li­chen Pro­tes­ten der Orga­ni­sa­ti­on gegen Papst, Bischö­fe und Lehr­amt anschlie­ße, sich unfä­hig für die Mit­glied­schaft in kirch­li­chen Räten mache. [95]

Wäh­rend der Papst von sich aus in einem „bedin­gungs­lo­sen Akt der Barm­her­zig­keit“ auf die Pius­bru­der­schaft zuging, wei­gert sich die vati­ka­ni­sche Glau­bens­kon­gre­ga­ti­on bis heu­te, die Peti­ti­on Vati­ca­num 2 [96]  der Initia­ti­ve Wir sind Kir­che und die Unter­schrif­ten von über 50.000 Gläu­bi­gen ent­ge­gen­zu­neh­men und dar­über mit den Initia­to­ren der Peti­ti­on ins Gespräch zu kommen.

70. Der Papst muss weder von Kardinälen noch im Konklave gewählt werden.

Das aktu­el­le Ver­fah­ren der Papst­wahl ist nicht die ein­zig mög­li­che Form. Im Lau­fe der Geschich­te hat sich das Ver­fah­ren mehr­fach geän­dert [97] – kann also auch in Zukunft wie­der geän­dert werden.

  • Die ers­ten Bischö­fe von Rom wur­den wahr­schein­lich von den Grün­dern der römi­schen Gemein­de bestimmt; der Über­lie­fe­rung nach waren dies Petrus und eini­ge Mitarbeiter. .
  • Die­ses Wahl­ver­fah­ren wur­de sehr bald durch ein Ver­fah­ren abge­löst, bei dem die Kir­chen­ver­tre­ter und die Gläu­bi­gen eines Bis­tums sowie die Bischö­fe der benach­bar­ten Diö­ze­sen den jewei­li­gen Bischof bestimmten. .
  • Etwa seit dem 3. Jahr­hun­dert wur­de das Ober­haupt der Kir­che (der Bischof von Rom) von Kir­chen­ver­tre­tern, unter Auf­sicht der anwe­sen­den Bischö­fe, gemein­sam bestimmt. Ihr Wahl­vor­schlag wur­de den römi­schen Gläu­bi­gen mit­ge­teilt. Die Römer signa­li­sier­ten ihre Zustim­mung – oder gege­be­nen­falls Ableh­nung – durch Tumul­te. Die­ses wenig kla­re Vor­ge­hen führ­te mehr­fach zur Wahl von Gegenpäpsten. .
  • 769 wur­de die Zustim­mungs­pflicht der römi­schen Bevöl­ke­rung abge­schafft; 
862 wur­de das Recht den römi­schen Adli­gen wie­der eingeräumt. .
  • 769 wur­de fest­ge­legt, dass nur geweih­te Pries­ter Bischof von Rom wer­den dür­fen. 
1059 hat­ten nur noch Kar­di­nä­le das pas­si­ve Wahl­recht. 
1179 wur­den die Bestim­mun­gen wie­der gelo­ckert. Theo­re­tisch kann auch heu­te noch jeder männ­li­che Katho­lik zum Papst gewählt wer­den. [98] .
  • Seit 1059 nimmt der Papst erst nach Zustim­mung der übri­gen Kir­chen­ver­tre­ter und der Gemein­de sein Amt auf. Das Papst­wahl­de­kret von Niko­laus II. war das ers­te Dekret, das für die Wahl fes­te Regeln auf­stell­te. [99] Es gibt die Mög­lich­keit, dass der künf­ti­ge Papst nicht aus der römi­schen Kir­che stammt, falls dort eine geeig­ne­te Per­sön­lich­keit für die­se Posi­ti­on fehlt. [100] .
  • Seit 1139 müs­sen weder die übri­gen Kir­chen­ver­tre­ter noch die Gemein­de zustimmen. .
  • 1274 wur­de das Wahl­ver­fah­ren im Kon­kla­ve geregelt. .
  • 1587 wur­de die Anzahl der wahl­be­rech­tig­ten Kar­di­nä­le auf 70 begrenzt; 
seit 1975 darf es maxi­mal 120 wahl­be­rech­tig­te Kar­di­nä­le geben. .
  • Bis 1996 war es mög­lich, den neu­en Amts­in­ha­ber durch Akkla­ma­ti­on (Abstim­mung per Zuruf, Bei­fall oder Hand­zei­chen) zu wäh­len. Der letz­te Papst, der auf die­se Wei­se aus­ge­wählt wur­de, war Gre­gor XV. im Jah­re 1621.

Dr. Lud­wig Neid­hart – ein Ver­tei­di­ger des Petru­s­am­tes – schreibt dazu:

„Theo­re­tisch könn­te der Papst in Zukunft auch vom gesam­ten Kir­chen­volk gewählt wer­den oder (was viel­leicht ange­mes­se­ner wäre) vom gesam­ten Bischofs­kol­le­gi­um. Die Fra­ge ‚Papst ja oder nein‘ ist dem­nach also nicht iden­tisch mit der Fra­ge, ob die Kir­chen­lei­tung ‚von oben‘ ein­ge­setzt oder durch ‚demo­kra­ti­sche‘ Wah­len kon­sti­tu­iert wer­den soll. Die eigent­li­che Fra­ge ist viel­mehr, ob es über­haupt eine (wie auch immer zu kon­sti­tu­ie­ren­de) Lei­tung und Reprä­sen­ta­ti­on der Kir­che auf Welt­ebe­ne geben soll.“ [101]

Fazit

Ich habe den drei Bibel­stel­len 70 Argu­men­te ent­ge­gen­ge­setzt. Ich den­ke, das gibt mir das Recht, mit gutem Gewis­sen die Posi­tio­nen der Kir­che in Fra­ge zu stellen.

Das heißt aber nicht, dass ich grund­sätz­lich gegen den Papst oder das Papst­amt bin. Jeder Ver­ein hat einen Vor­sit­zen­den, jede Fir­ma einen Geschäfts­füh­rer, jeder Staat ein Staats­ober­haupt. Es ist zweck­mä­ßig, dass eine so gewal­ti­ge Insti­tu­ti­on wie die Kir­che durch ein Ober­haupt regiert, gelei­tet oder reprä­sen­tiert wird. Um einen Papst mit der Macht eines Bun­des­prä­si­den­ten, der Weis­heit eines Richard von Weiz­sä­ckers und der Weit­her­zig­keit eines Johan­nes XXIII. wür­den uns wahr­schein­lich sogar die meis­ten evan­ge­li­schen Chris­ten beneiden.

Es geht mir um die Fra­ge, wel­chen Auf­trag und wel­che Macht die­ses Ober­haupt hat. Und dar­um, von wem er (oder sie) Auf­trag und Voll­macht hat.

Schlussbemerkungen

• Ich bin kein Theo­lo­ge. Aber es war kein theo­lo­gi­sches Fach­wis­sen nötig, um die­se Argu­men­te zu sam­meln. Und ich glau­be, es ist auch kein Fach­wis­sen nötig, um mei­nen Argu­men­ten zu folgen.

• Die meis­ten Argu­men­te in die­sem Text stam­men ohne­hin nicht von mir, son­dern sind schon frü­her von ande­ren Autoren genannt wor­den. Mir ist aber kei­ne Quel­le bekannt, die die­ses The­ma genau­so umfas­send behandelt.

• Der fun­da­men­ta­lis­tisch-katho­li­sche Ein­wand, ich sei schon des­we­gen im Unrecht, weil das unfehl­ba­re Petru­s­amt das Gegen­teil leh­re, mag in ande­ren Fäl­len erlaubt sein; hier ist er unlo­gisch, weil es ja gera­de dar­um geht, ob es das Petru­s­amt über­haupt gibt und – falls ja – ob es unfehl­bar ist.

Hinweis zu den angegebenen Internetseiten

Unter Umstän­den stim­men man­che Zita­te nicht mit den ange­ge­be­nen Inter­net­sei­ten über­ein oder die Links exis­tie­ren nicht mehr. Das liegt am Wesen des Inter­nets: Im Gegen­satz zu gedruck­ten Medi­en kön­nen Sei­ten im Inter­net sehr schnell geän­dert wer­den. Das betrifft beson­ders die Online-Enzy­klo­pä­die Wiki­pe­dia. Dort kön­nen Sie aber frü­he­re Ver­sio­nen eines Arti­kels über die Regis­ter­kar­te „Versionen/Autoren“ auf­ru­fen. (Ich habe haupt­säch­lich zwi­schen August und Novem­ber 2009 auf Wiki­pe­dia zugegriffen.)

Auch für ande­re Inter­net­sei­ten gibt es ein digi­ta­les „Archiv“. Unter http://www.archive.org/ kön­nen „Snapshots“ von frü­he­ren Ver­sio­nen ein­ge­se­hen wer­den. (Es wer­den aber nicht alle Inter­net­sei­ten archiviert.)

Literaturempfehlungen

Die fol­gen­den Autoren sind teils Befür­wor­ter, teils Kri­ti­ker der offi­zi­el­len Leh­re über das Papstamt.

Bischof Joseph Georg Stross­may­er: „Der Papst und das Evangelium“
http://docs.google.com/anglicanhistory.org/oc/strossmayer_rede.pdf

Prof. Dr. Karl Heinz Ohlig: „Das Papst­amt und sei­ne Geschichte“
http://www.phil.uni-sb.de/projekte/imprimatur/2005/imp050705.html

P. Klaus Schatz SJ: „Geschich­te des päpst­li­chen Primats“
http://www.sankt-georgen.de/leseraum/schatz2.html

Dr. Lud­wig Neid­hard: „Das Papst­amt: Anma­ßung oder bibli­sches Amt der Einheit?“
http://www.catholic-church.org/ao/ps/papst.html

Bischof Ignaz von Döl­lin­ger: „Offe­ner Brief an den Erz­bi­schof Gre­gor von Scherr“
http://de.wikisource.org/wiki/Offener_Brief_an_den_Erzbischof…

Pfar­rer Dr. Jörg Sie­ger : „Zu Papst, Kon­zil und Gewissen“
http://www.joerg-sieger.de/glaube/themen/papst.htm
(auch sei­ne ande­ren Sei­ten sind lesenswert!)

Danksagung

Ich dan­ke besonders

  • Sir Timo­thy John Ber­ners-Lee – Grün­der des World Wide Web,
  • der Deu­schen Bibel­ge­sell­schaft für die Online-Bibel www.bibleserver.com,
  • Jim­my Donal Wales – Grün­der der Inter­net-Enzy­klo­pä­die Wikipedia
  • und den zahl­lo­sen Autoren, die unent­gelt­lich für Wiki­pe­dia arbeiten.

Ohne sie wäre es mir unmög­lich gewe­sen, die­sen Auf­satz zu schreiben.

Aus tech­ni­schen Grün­den stim­men die fol­gen­den Num­mern der Fuß­no­ten nicht mit den Fuß­no­ten-Num­mern im Text über­ein. (Das Pro­gramm beginnt die Zäh­lung auf jeder Sei­te mit 1.) Die Ver­lin­kung der Fuß­no­ten funk­tio­niert aber!

[[81]]Aus dem Vor­trag des ortho­do­xen Bischof Hila­ri­on „Pri­mat und Katho­li­zi­tät in der Ortho­do­xen Tra­di­ti­on“, gehal­ten auf der Tagung der Theolo­gischen Kom­mis­si­on der Schwei­zer Bischofs­kon­fe­renz, Basel, 24. Janu­ar 2005; http://orthodoxeurope.org/page/14/57.aspx [[81]]



Foot­no­tes    (↵ returns to text)
  1. http://de.wikipedia.org/wiki/Katholische_Kirche
  2. Quin­tus Sep­ti­mi­us Flo­rens Ter­tul­lia­nus (150 bis ca. 230) war ein frü­her christ­li­cher Schrift­stel­ler.
  3. http://de.wikipedia.org/wiki/Papst-Primat
  4. Prof. Dr. Klaus Schatz SJ in sei­nem Vor­trag „His­to­ri­sche Erfah­run­gen mit dem päpst­li­chen Pri­mat“ (unda­tiert)
  5. Kon­stan­tin war zu die­ser Zeit noch kein Christ. Er „hat­te seit etwa 313 (Tole­ranz­edikt von Mai­land) das Chris­ten­tum pri­vi­le­giert. Kon­stan­tin erhoff­te sich wohl vom Chris­ten­tum eine sta­bi­li­sie­ren­de Wir­kung für die eben erst wie­der­ge­won­ne­ne Ein­heit des Römi­schen Rei­ches. Die­se völ­ker­ver­bin­den­de Funk­ti­on war durch den aria­ni­schen Streit gefähr­det. Eine Spal­tung der Kir­che droh­te. Da das Pro­blem von der Kir­che allein nicht gelöst wer­den konn­te, dräng­te der Kai­ser auf eine Been­di­gung des Strei­tes.“ http://de.wikipedia.org/wiki/Erstes_Konzil_von_Nicäa
  6. http://de.wikipedia.org/wiki/Patriarchat_(Kirche)
  7. Bei­de Zita­te in die­sem Absatz aus: http://de.wikipedia.org/wiki/Konstantinische_Schenkung
  8. Fünf Jah­re spä­ter wur­de der Kir­chen­his­to­ri­ker und Theo­lo­ge Dr. Ignaz Döl­lin­ger exkom­mu­ni­ziert.
  9. Er leb­te in der Küs­ten­stadt Hip­po, heu­te Anna­ba, im äußers­ten Nord­os­ten Alge­ri­ens.
  10. Wegen der zuneh­men­den Bedeu­tung des öst­li­chen Teils des Römi­schen Rei­ches grün­de­te der römi­sche Kai­ser Kon­stan­tin I. im Jahr 330 die neue Resi­denz­stadt Kon­stan­ti­no­pel am Bos­po­rus (heu­te: Istan­bul). Das „alte Rom“ ver­lor danach rasch an poli­ti­scher Bedeu­tung.
  11. Kanon 28 des Kon­zils von Chal­ce­don
  12. Aus die­sem Grund habe ich sei­ne Vor­gän­ger nicht als „Papst“ bezeich­net, son­dern unter dem kor­rek­ten Titel „Bischof von Rom“ geführt.
  13. In Deutsch­land ist die Bezeich­nung „katho­lisch“ namens­recht­lich geschützt und darf ohne unter­schei­den­den Zusatz als Bezeich­nung nur für Ein­rich­tun­gen und Ver­an­stal­tun­gen der römisch-katho­li­schen Kir­che benutzt wer­den. http://de.wikipedia.org/wiki/Katholische_Kirche
  14. http://de.wikipedia.org/wiki/Lateinische_Kirche
  15. „Oft wird als Datum für das Schis­ma 1054 ange­ge­ben, als Papst Leo IX. den Patri­ar­chen von Kon­stan­ti­no­pel exkom­mu­ni­zier­te, aber tat­säch­lich han­del­te es sich um einen Pro­zess, der sich etwa vom 5. bis ins 15. Jahr­hun­dert hin­zog. Heu­te stim­men His­to­ri­ker dar­in über­ein, dass Ost­kir­che und West­kir­che sich auf­grund einer fort­schrei­ten­den Ent­frem­dung trenn­ten, die mit dem Wachs­tum der päpst­li­chen Auto­ri­tät zusam­men­fiel. Ent­schei­dend für die Tren­nung waren nicht theo­lo­gi­sche Dif­fe­ren­zen, son­dern kir­chen­po­li­ti­sche Fak­to­ren.“ http://de.wikipedia.org/wiki/Morgenländisches_Schisma
  16. Kon­gre­ga­ti­on für die Glau­bens­leh­re: „Ant­wor­ten auf Fra­gen zu eini­gen Aspek­ten bezüg­lich der Leh­re über die Kir­che“ (2007)
  17. sie­he Kapi­tel 5.3: „Das Petru­s­amt als Dienst der Ein­heit“
  18. Exkom­mu­ni­ka­ti­on galt im Mit­tel­al­ter als schwers­te Bestra­fung – und wur­de auch so emp­fun­den, da sie die ein­zel­ne Per­son vom Leib Chris­ti, sei­ner Kir­che, tren­ne und somit die Erlö­sung ver­hin­de­re. Die Exkom­mu­ni­ka­ti­on oder die Andro­hung der Exkom­mu­ni­ka­ti­on genüg­ten oft, Häre­ti­ker zum Abge­hen von ihren Über­zeu­gun­gen zu bewe­gen.
  19. Kar­di­nal Chris­toph Schön­born; http://www.themakirche.at/panorama/articles/2009/09/25/a3792/
  20. Umge­kehrt wäre aber genau­so damit zu rech­nen, dass vie­le Men­schen die Kir­che ver­las­sen oder sich der Pius­bru­der­schaft zuwen­den, wenn der Papst zum Bei­spiel das Pflicht­zö­li­bat auf­he­ben oder Frau­en zur Pries­ter­wei­he zu las­sen wür­de.
  21. Ziel des Ver­eins von katho­li­schen Bür­ge­rin­nen und Bür­gern ist die Sicher­stel­lung einer Schwan­ger­schafts­kon­flikt­be­ra­tung mit dem Ziel, „sich für den Schutz des mensch­li­chen Lebens, nament­lich den Schutz des Lebens unge­bo­re­ner Kin­der ein­zu­set­zen und Frau­en in Schwan­ger­schafts­kon­flik­ten mit Rat und Tat nahe sein zu wol­len“. http://de.wikipedia.org/wiki/Donum_vitae
  22. http://www.br-online.de/bayerisches-fernsehen/rundschau/donum-vitae-katholiken-bischof-ID1244537797966.xml
    Die­se Ent­schei­dung ist beson­ders bemer­kens­wert, weil bis 1999 sechs­und­zwan­zig von sie­ben­und­zwan­zig deut­schen Bischö­fen (ein­zi­ge Aus­nah­me: Bischof Dyba im Bis­tum Ful­da) die Schwan­ger­schafts­kon­flikt­be­ra­tung in ihren Diö­ze­sen unter­stütz­ten. Eben­falls bemer­kens­wert: Der der­zei­ti­ge Vor­sit­zen­de des Zen­tral­ko­mi­tees der deut­schen Katho­li­ken (ZdK), der Poli­ti­ker Alo­is Glück, ist Mit­glied von Donum vitae; die Poli­ti­ke­rin Maria Eich­horn, Mit­glied im ZdK, ist sogar Vor­sit­zen­de von Donum Vitae in Bay­ern.
  23. http://www.nrw-donumvitae.de/presse/pressespiegel/presse-2006–2007/
  24. http://www.wir-sind-kirche.de/ und http://de.wikipedia.org/wiki/Wir_sind_Kirche
  25. http://www.radiovaticana.org/ted/Articolo.asp?c=290133
  26. „Mit einer am 29. Janu­ar 2009 gestar­te­ten Peti­ti­on for­dern zahl­rei­che Theo­lo­gin­nen und Theo­lo­gen sowie Chris­tin­nen und Chris­ten aus Deutsch­land, Öster­reich und der Schweiz die unein­ge­schränk­te Aner­ken­nung der Beschlüs­se des II. Vati­ka­ni­schen Kon­zils (1962–65). Damit reagie­ren sie auf die am 24. Janu­ar bekannt gewor­de­ne äußerst pro­ble­ma­ti­sche Auf­he­bung der Exkom­mu­ni­ka­ti­on von Bischö­fen der tra­di­tio­na­lis­ti­schen Bru­der­schaft Pius X.“ http://www.petition-vaticanum2.org/index.html
  27. Die fol­gen­den Fak­ten stam­men von der Sei­te http://de.wikipedia.org/wiki/Konklave.
  28. Auch ande­re hohe kirch­li­che Ämter sind nicht an die Pries­ter­wei­he gebun­den: Noch 1858 ernann­te Papst Leo XIII. den Juris­ten Theo­dol­fo Mer­tel zum Kar­di­nal, obwohl er kei­ne geist­li­chen Wei­hen hat­te. http://de.wikipedia.org/wiki/Theodulf_Mertel
  29. Aller­dings hielt man sich bereits 1073 nicht an die­se Rege­lung. Der bedeu­tends­te Papst des 11. Jahr­hun­derts, Gre­gor VII., wur­de vom römi­schen Volk zum Papst aus­ge­ru­fen. Er trug mit Kai­ser Hein­rich IV. den Inves­ti­tur­streit aus, der im Win­ter 1077 im Gang nach Canos­sa kul­mi­nier­te.
  30. Papst­wahl­de­kret „In nomi­ne Domi­ne“ (1059); http://de.wikipedia.org/wiki/In_nomine_Domini
  31. Dr. Lud­wig Neid­hart: „Das Papst­amt: Anma­ßung oder bibli­sches Amt der Ein­heit?“; http://www.catholic-church.org/ao/ps/papst.html